Rechtssicher analysieren – mit der knw. Sentiment Analyse
KI-gestützte Eventanalyse im Einklang mit DSGVO und EU-KI-Verordnung
Die knw. Sentiment Analyse ermöglicht es Veranstaltern, die emotionale Resonanz ihres Publikums datengestützt zu erfassen – und das vollkommen rechtskonform. Unser System wurde von Grund auf so entwickelt, dass es die Anforderungen der EU-KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt. Durch sofortige Anonymisierung, transparente Kommunikation und strenge Zugriffskontrollen schaffen wir eine datenschutzfreundliche Grundlage für die Optimierung Ihrer Events – ohne Eingriff in Persönlichkeitsrechte oder Beschäftigungsverhältnisse.
A&Q – Ihre Fragen, unsere Antworten
Ist der Einsatz der knw. Sentiment Analyse nach der EU-KI-Verordnung verboten?
Nein. Die KI-Verordnung verbietet Emotionserkennung nur in spezifischen Kontexten wie am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, wenn ein Machtungleichgewicht besteht. Die knw. Sentiment Analyse dient ausschließlich der Bewertung von Veranstaltungen und analysiert aggregierte Publikumsreaktionen – nicht einzelne Personen. Daher greift das Verbot nicht.
Werden durch die knw. Sentiment Analyse besondere personenbezogene Daten verarbeitet?
Nein. Die Gesichtserfassung dient ausschließlich der Ableitung von Emotionen, nicht der Identifizierung. Die Daten werden direkt nach Erfassung anonymisiert und gelöscht. Damit liegt keine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO vor.
Warum ist keine Einwilligung der Teilnehmer erforderlich?
Eine Einwilligung wäre zwar möglich, ist aber bei großen Veranstaltungen oft schwer umsetzbar. Da die knw. Sentiment Analyse datensparsam und anonymisiert arbeitet, kann die Verarbeitung rechtssicher auf dem berechtigten Interesse des Veranstalters basieren.
Warum ist die knw. Sentiment Analyse trotz KI-Verordnung rechtlich zulässig?
Der Schutzzweck der KI-Verordnung liegt im Schutz vor Überwachung und Benachteiligung in Abhängigkeitsverhältnissen. Da knw. keine personenbezogene Bewertung vornimmt und die Daten sofort anonymisiert werden, wird dieser Schutz nicht berührt. Auch bei Anwesenheit eigener Beschäftigter bleibt der Fokus auf der Gesamtwirkung der Veranstaltung.
Welche Rechtsgrundlage gilt für die Datenverarbeitung?
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis des berechtigten Interesses des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ziel ist die Optimierung von Events. Durch die sofortige Anonymisierung und weitere technische und organisatorische Maßnahmen wird die Eingriffsintensität minimiert und die Interessen der Teilnehmer gewahrt.